B E R N E R O B E R L Ä N D E R
10.8.2017
Adelboden
Klarheit im Gesetzesdschungel
Adelboden Bei einem von der Universität Bern organisierten Symposium versuchten verschiedene Experten, mehr Klarheit in die zum Teil komplizierten Gesetzesartikel des Zweitwohnungsgesetzes zu bringen. Als Kommentar dazu wird nun eine umfassende Erläuterung veröffentlicht.
Herbert Kobi
10.08.2017
In der Schweiz gibt es etwa 500’000 Zweitwohnungen. Diese befinden sich grösstenteils in den vom Tourismus geprägten Kantonen Graubünden, Wallis und Tessin sowie in der Waadt und im Kanton Bern.
Die für die Tourismusorte schockierende Annahme der Zweitwohnungsinitiative mit 50,6 Prozent Ja-Stimmen zog Konsequenzen nach sich, auch für das Berner Oberland und insbesondere für Adelboden. Keine Frage, dass das Symposium vom letzten Freitag im Hotel Alpina Vertreter der Gemeindebehörde anzog, die sich mit ausgewiesenen Juristen über dieses Thema austauschen konnten.
Anwendung ab 20 Prozent
Nebst den Referenten wie Prof. Dr. Stephan Wolf und Prof. Dr. Beat Stalder von der Universität Bern, Dr. Aron Pfammatter, Rechtsanwalt und Notar aus Brig,
Dr. Axel Fuith, Rechtsanwalt aus Innsbruck,
äusserten sich auch Ariane Nottaris, Regierungsstatthalter-Stellvertreterin Frutigen-Niedersimmental, der Adelbodner Bauverwalter Markus Inniger und Tourismusdirektor Urs Pfenninger zu den lokalen und regionalen Problemen.
Gemäss Art. 75 b der Bundesverfassung ist der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent beschränkt. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ihren Erstwohnungsanteilsplan und den detaillierten Stand seines Vollzugs alljährlich zu veröffentlichen.
Nach Aussagen von Stephan Wolf weisen 422 von 2255 Gemeinden per Ende 2016 einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent auf und sind damit der Gesetzgebung unterstellt, darunter Adelboden mit 61,8 Prozent.
Laut Aron Pfammatter betreffe es im Kanton Bern circa 45 Gemeinden, die meisten im Oberland. Auch sogenannte Liftgemeinden, das heisst solche, die sehr nahe an der 20-Prozent-Grenze liegen, gibt es einige, darunter Aeschi (20,34%) und Innertkirchen (19,93%). Es müssen aber alle Gemeinden jährlich überprüft werden.
Auffallend sei ausserdem, dass seit der Gesetzeseinführung in einzelnen Gemeinden der Prozentsatz durch Umnutzungen stark gesunken sei, erklärte Ariane Nottaris. «In Krattigen fiel der Anteil von 30 auf 15,6 Prozent.»
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